FAQs – Fragen und Antworten

Die Wirtschaftsförderung Solingen ist zentraler Ansprechpartner für Unternehmen, vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern. Zu ihren Aufgaben gehört es, reine Gewerbegebiet zu erschließen und baureif zu machen.

Die Stadtentwicklungsgesellschaft kümmert sich in erster Linie um die Entwicklung von Brachflächen und Problemgrundstücke zu urbanen Quartieren mit gemischter Nutzung. Wesentliche Aufgabe ist es, die Lebensqualität in der Stadt zu erhöhen, auch durch den Neubau von Wohnraum sowie den Bau von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur.

Die Stadtentwicklungsgesellschaft wurde gegründet, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung daran zu arbeiten, dass Solingen attraktiver wird. Vor diesem Hintergrund entsteht jedes Projekt in enger Abstimmung. Wenn es um kommunale Bauaufgaben geht, ist das städtische Immobilienmanagement am Zuge. Es ertüchtigt und saniert die kommunale Bausubstanz.

Die Stadtentwicklungsgesellschaft kümmert sich bei bedeutenden Projekten um den Neubau von Gebäuden der kommunalen Infrastruktur und entwickelt Grundstücke, die dafür genutzt werden können. Beauftragt wird sie von den Gesellschaftern. Projektbezogen unterstützt und entlastet die SEG die Verwaltung.

Wohnen muss bezahlbar sein – auch für Menschen, die sich am Markt sonst nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Deshalb muss es ausreichend geförderten Wohnraum geben.

Investoren, die geförderte Wohnungen bauen, erhalten Darlehen zu Vorzugsbedingungen. Als Gegenleistung sind sie an Mitpreise und Belegungsvorgaben gebunden. 

Der geförderte Wohnraum soll sich dabei in seiner baulichen Qualität, Ausstattung und Lage nicht von frei finanziertem Wohnraum unterscheiden. Er soll Menschen die Möglichkeit geben, ihr Zuhause bis ins hohe Alter frei wählen und erhalten zu können.

Urban bedeutet „städtisch“. Ein urbanes Quartier ist ein Stadtviertel,  das von verschiedenen Nutzungen geprägt ist: es gibt unterschiedliche Formen des Wohnens, Schulen und Kindertagesstätten, Geschäfte und Gewerbeflächen, Angebote für Kultur, Sport und Freizeit. Alles, was man zum Leben braucht, findet sich im direkten Umfeld. Zur Lebensqualität tragen aber nicht nur die „kleinen Wege“ bei, wichtig ist vor allem, wie die Menschen, die dort leben, die Atmosphäre wahrnehmen und wie sie sich mit ihrem Quartier identifizieren. 

Als kommunale Infrastruktur wird die gesamte Ausstattung einer Stadt bezeichnet, die für das Funktionieren und die Entwicklung des städtischen Lebens notwendig ist. Im Vordergrund steht meist die materielle Infrastruktur, etwa Straßen, Brücken, öffentliche Gebäude (zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen), Kanalisation oder Datenleitungen. Man spricht aber auch von immaterieller Infrastruktur, dazu gehört beispielsweise die Bildung der Bürgerinnen und Bürger. 

Die SEG kümmert sich bei der kommunalen Infrastruktur in erster Linie um die Errichtung öffentlicher Gebäude.
 

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Unternehmensform, dessen Gesellschafter (Inhaber) nicht mit ihrem Privatvermögen zur Haftung herangezogen werden können.

KG (Kommanditgesellschaft): In einer Kommanditgesellschaft führen mindestens zwei Partner ein Unternehmen. Bei beiden kann es sich um natürliche oder juristische Personen (Gesellschaften) handeln. Für diese Form der Personengesellschaft ist kein Mindestkapital erforderlich. Die Gesellschafter haften nicht alle in gleicher Weise.

  • Der Kommanditist haftet beschränkt, in der Regel bis zur Höhe seiner Kapitalbeteiligung. Diese so genannte Hafteinlage oder Kommanditeinlage ist im Handelsregistereintrag angegeben. Kommanditisten sind für gewöhnlich nicht in die Geschäftsführung eingebunden.
  • Der Komplementär agiert als Geschäftsführer und Vertreter des Unternehmens nach außen. Er übernimmt die volle Haftung.

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus den Rechtsformen GmbH und Kommanditgesellschaft (KG). Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist Komplementär der Kommanditgesellschaft. Seine Haftung ist damit auf das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt, sodass es im Ergebnis keinen persönlich haftenden Gesellschafter gibt.